Wann sind Erträge aus Krypto-Lending im Betriebsvermögen zu erfassen?

Als Betriebseinnahmen im Zeitpunkt des Zugangs, bewertet mit dem Marktkurs; unterjährig darf die Einbuchung in der Wallet als Zugang gelten, spätestens zählt das Ende des Wirtschaftsjahres.

Quelle: BMF-Schreiben vom 06.03.2025 (IV C 1 - S 2256/00042/064/043), Randnummer 64, mit Verweis auf Randnummern 43, 48a und 91.

Einordnung

Lending ist im Schreiben die Überlassung von Kryptowerten zur Nutzung gegen Vergütung (Rz. 26). Dezentrale Finanzmärkte beschreibt es (Rz. 20a), ordnet aber nicht ein, ob eine Einzahlung in einen Lending-Vertrag eine solche Überlassung oder ein Tausch ist, und wann ein im Vertrag anwachsender Ertrag als zugegangen gilt. Das bleibt eine Frage an die Kanzlei.

Was das Schreiben regelt, und was nicht

Verwandte Fakten

Gegen die genannte Quelle geprüft am 21.10.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.