Einordnung
Lending ist im Schreiben die Überlassung von Kryptowerten zur Nutzung gegen Vergütung (Rz. 26). Dezentrale Finanzmärkte beschreibt es (Rz. 20a), ordnet aber nicht ein, ob eine Einzahlung in einen Lending-Vertrag eine solche Überlassung oder ein Tausch ist, und wann ein im Vertrag anwachsender Ertrag als zugegangen gilt. Das bleibt eine Frage an die Kanzlei.
Was das Schreiben regelt, und was nicht
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Gegen die genannte Quelle geprüft am 21.10.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.