Warnung, mit Paragrafen

Der falsche DAC8-Brief

Seit das Gesetz gilt, nutzen Betrüger seinen Namen. Im April 2026 kursierte eine Mail im Namen des Bundeszentralamts für Steuern mit dem Betreff einer 'Krypto-Steuerprüfung', einem Aktenzeichen 'DAC8-2024-001' und einem nachgebauten Portal, das eine 'Selbstauskunft von Kryptowerten' und das Verbinden von Wallets verlangte. Im September 2026 erreichte Haushalte in Frankreich ein Papierbrief im Namen der DGFiP, eine 'mise en demeure' mit der Referenz 'MEC-2026-08-DAC8', einem QR-Code auf ein 'Portail des actifs numériques' und der Drohung von 750 Euro je nicht gemeldetem Konto. Das Portal gibt es nicht. Hier steht, warum das Gesetz solche Schreiben an Nutzer gar nicht kennt.

Warum der Brief nicht echt sein kann

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) legt jede Pflicht auf den Anbieter. Der Anbieter identifiziert seine Nutzer und holt die Selbstauskunft ein (§§ 3 bis 6). Der Anbieter meldet jährlich bis zum 31. Juli an das BZSt (§ 9 Abs. 1). Der Anbieter informiert Sie vor der ersten Meldung darüber, dass Ihre Daten erhoben und dem BZSt zur Weiterleitung an die Landesfinanzbehörden gemeldet werden (§ 13). Der Anbieter zahlt die Bußgelder, wenn er das versäumt (§ 18). Registrieren müssen sich Kryptowerte-Betreiber ohne EU-Zulassung (§ 17). An keiner Stelle schreibt das BZSt einen Nutzer an, fordert eine Registrierung oder bebußt ein Konto. Ein Schreiben, das genau das tut, widerspricht dem Gesetz, in dessen Namen es auftritt.

Acht Merkmale der Fälschung

MerkmalWarum es nicht echt ist
Ein Portal, ein Link, ein QR-CodeDas KStTG kennt keine Registrierung von Nutzern. Registrieren müssen sich Kryptowerte-Betreiber ohne EU-Zulassung (§ 17). Ein 'Portal für Kryptowerte' oder 'Portail des actifs numériques' für Privatpersonen gibt es nicht.
Eine 'Selbstauskunft' an die BehördeDie Selbstauskunft ist echt, aber sie geht an Ihren Anbieter (§§ 3 bis 6), der sie prüft und meldet. Keine Behörde fordert sie direkt von Ihnen an.
Wallet verbinden, Seed-Phrase eingebenWeder Finanzamt noch BZSt verbinden Wallets. Wer die Seed-Phrase hat, hat das Geld. Das ist der eigentliche Zweck des Schreibens.
Eine Frist in TagenEchte Fristen des Gesetzes sind Jahresfristen: Meldung bis 31. Juli (§ 9 Abs. 1), Sperre frühestens 60 Tage nach einer Aufforderung des Anbieters (§ 8 Abs. 3). Ein Brief, der 'binnen 5 Tagen' verlangt, ist keiner.
Ein Bußgeld 'je Konto' oder 'je Wallet'Die Bußgelder des KStTG richten sich gegen Anbieter: bis 50.000 Euro für fehlende Selbstauskünfte, Meldungen oder Registrierungen, bis 10.000 Euro für Aufzeichnungspflichten (§ 18). Kein Satz des Gesetzes bebußt einen Nutzer je Konto.
Ein Aktenzeichen mit 'DAC8' darinDAC8 ist eine EU-Richtlinie, kein Geschäftszeichen. Echte Schreiben eines Finanzamts tragen Ihre Steuernummer und das Amt mit Anschrift; das BZSt schreibt Nutzer in diesem Verfahren gar nicht an (§ 13 nennt den Anbieter als Absender der Information).
Die AbsenderadresseBehörden schreiben von .de-Adressen der Verwaltung oder per Post. Eine Mail von einer frei registrierten Domain, die ein Behördenlogo trägt, ist der häufigste Fall; die Berliner Finanzverwaltung warnt vor genau solchen Mails zu 'Unstimmigkeiten bei Krypto-Informationen'.
Der TonEin echtes Schreiben droht nicht mit 'sofortiger Suspendierung' und verlangt keine Reaktion per Scan. Dringlichkeit plus Fachbegriffe ist das Muster, das Phishing-Warnungen seit Jahren beschreiben.

Was eine echte Mitteilung ist

Zwei Arten gibt es. Erstens die Information Ihres Anbieters nach § 13 KStTG, vor der ersten Meldung, über seinen üblichen Kanal: die App, das Postfach beim Anbieter, eine Mail von dessen bekannter Adresse. Sie fordert nichts, sie informiert, und sie führt zu keinem fremden Portal. Zweitens ein Brief Ihres Finanzamts zu Ihrer Steuererklärung, mit Ihrer Steuernummer, per Post, mit der Rückfragenummer des Amts. Die Finanzverwaltung fragt nach eigener Aussage nie per Mail, SMS oder Telefon nach Zahlungen oder Daten.

Was Sie tun, wenn so ein Schreiben kommt

  1. Nichts scannen, nichts anklicken, nichts eingeben.
  2. Das Schreiben mit der Nummer Ihres Finanzamts von dessen eigener Website prüfen, nicht mit der Nummer im Brief.
  3. Wenn Sie bereits eine Seed-Phrase eingegeben haben: Guthaben sofort in eine neue Wallet verschieben, dann Anzeige erstatten.
  4. Den Fall der Verbraucherzentrale oder der Polizei melden; in Frankreich signal-arnaques.com, in Deutschland die Phishing-Meldestelle der Verbraucherzentrale.
  5. Ihren Anbieter fragen, ob er Sie nach § 13 bereits informiert hat. Diese Mitteilung ist die einzige echte, die Sie zu DAC8 erwarten.

Für Unternehmen: der zweite Brief nach der Gründung

Wer eine Gesellschaft gründet, bekommt dieselbe Masche auf Papier: gefälschte Rechnungen eines 'Amtsgerichts' oder 'Registers' in den Tagen nach dem Handelsregistereintrag, mit fremder IBAN und kurzer Frist. Die echte Gerichtskasse schickt ihre Rechnung ebenfalls, nur ohne Dringlichkeit. Ein Gründer hat das im Oktober 2026 mit beiden Briefen nebeneinander dokumentiert; die Regel, die er daraus zog, gilt allgemein: Nach einer Gründung schreiben legitim nur Notar, Landeskasse, Finanzamt, Stadt, IHK, Berufsgenossenschaft und der Beitragsservice. Alles andere wird geprüft, bevor es bezahlt wird.

Wer meldet mich? Die Anbieter nach dem Register

Quellen: KStTG, gesetze-im-internet.de, gelesen am 22.10.2026, §§ 3 bis 6, 8, 9, 13, 17, 18. Deutsche Fälschung: Mimikama, 'Krypto-Steuerprüfung als Fake des BZSt', 07.04.2026, mit Aktenzeichen DAC8-2024-001 und Mail-Datum 31.03.2026. Französische Fälschung: Berichte von Clubic, Korben und presse-citron, September 2026, Referenz MEC-2026-08-DAC8, Brief datiert 09.09.2026; ein betroffener Halter veröffentlichte den Brief am 22.10.2026 auf X. Warnung der Berliner Finanzverwaltung zu Mails über 'Unstimmigkeiten bei Krypto-Informationen': berlin.de/sen/finanzen. Gründungsrechnungen: Lukas Hermann, 'From Einzelunternehmen to GmbH', lukashermann.dev, 20.10.2026. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.