Für Krypto-Dienstleister · in Entwicklung

Die DAC8-Meldung: vom Kundendatensatz bis zum validierten CARF-XML.

Wer in der EU Krypto-Dienstleistungen erbringt, erfasst seit dem 1. Januar 2026 Nutzer- und Transaktionsdaten und meldet sie ab 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ausschließlich elektronisch, als CARF-XML. Die Meldung ist der erste von drei Teilen des Stablewerk-Backoffice, und die Datei ist darin die erste Stufe. Der Unterschied liegt davor und dahinter: Selbstauskünfte, Prüfungen, Partnerstaaten, Korrekturen, und die Verbindung der gemeldeten Zahlen zu den Büchern und zum Nachweis für den Prüfer. Die Meldepflicht als Arbeitsablauf, nicht als Projekt.

Deterministisch, kein KI-RatenDaten bleiben in DeutschlandPrüfpfad inklusive

Die Lage, in vier Fakten

01.01.2026Erfassungspflicht läuft: Krypto-Dienstleister erheben seit Jahresbeginn Nutzer- und Transaktionsdaten (KStTG).
31.07.2027Erste Meldung an das BZSt, für den Meldezeitraum 2026.
CARF-XML v1.5Das vorgeschriebene Format (BMF-Schreiben vom 14.01.2026). Ein Formular-Weg ist nicht veröffentlicht.
100In Deutschland nach MiCAR zugelassene Krypto-Dienstleister, der mit Abstand größte Pool im EWR. Wir führen sie einzeln im CASP-Register. Meldepflichtig sind darüber hinaus auch Kryptowerte-Betreiber ohne MiCAR-Zulassung mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in der EU.

Rechtsgrundlagen, mit denen diese Seite arbeitet: das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), das BMF-Schreiben vom 14.01.2026 zum CARF-Meldeformat, die Datensatzbeschreibung des BZSt (Stand 17.11.2025) und das Kommunikationshandbuch (Version 1.0, Stand Juni 2026). Die belegten Einzelantworten stehen in den Fakten, die Datei lässt sich vorab im Validator prüfen.

Was Sie bekommen, Schritt für Schritt

SchrittStablewerkBleibt bei Ihnen
SelbstauskunftFormular je Nutzer und je Rechtsträger mit bis zu zehn beherrschenden Personen, Pflichtfelder geprüft, Lücken mit Fälligkeit nachverfolgt.Einholen und unterschreiben lassen.
TIN und AnsässigkeitPrüfziffern für DE, BE, NL, ES, SE, FI, PL, HR, CZ nach den Texten der Behörden; Struktur für die übrige EU, GB und CH; jeder Befund mit Quelle.Rückfragen an den Nutzer.
PartnerstaatenJe Drittstaat der Stand der CARF-Vereinbarungen mit Quelle und Datum; Ihre Entscheidung wird mit Begründung festgehalten.Die Entscheidung.
Aggregation und XMLErwerbe, Veräußerungen, Transfers je Nutzer und Kryptowert nach den Enumerationen des Schemas; CARF-XML 1.5, gegen das OECD-Schema geprüft.Die Transaktionsdaten als CSV.
DIP-Umschlag und SignaturDie unsignierte Lieferung im BZSt-Umschlag, gegen dip.xsd geprüft, mit SHA-256; eine synthetische Testlieferung vorab.Signieren mit eigenem Zertifikat, Hochladen im DIP, als gesendet markieren.
KorrekturenKorrektur- und Stornomeldungen mit eindeutigem Bezug auf die Lieferung, die das BZSt tatsächlich hält; ein Korrekturbuch je Datensatz.Die geänderten Daten.

Was der Arbeitsablauf abdeckt

Das XML ist das letzte Glied einer Kette, die viel früher beginnt. Der Arbeitsablauf, den wir bauen, folgt der Kette in der Reihenfolge, in der sie im Betrieb tatsächlich anfällt:

1. Sorgfaltspflichten & Selbstauskünfte. Die Meldung beginnt nicht beim XML, sondern bei den Kundendaten: Selbstauskünfte einholen, Ansässigkeit und Steueridentifikationsnummer (TIN) plausibilisieren, Lücken nachverfolgen. Das ist der eigentliche Aufwand, und er läuft das ganze Jahr.

2. Transaktionsdaten zusammenführen. Erwerbe, Veräußerungen, Transfers je Nutzer und Kryptowert, aggregiert nach den Vorgaben des Gesetzes, aus den Systemen, in denen sie tatsächlich liegen.

3. Validierung vor der Abgabe. Ein XML, das das BZSt ablehnt, ist keine Meldung. Struktur- und Plausibilitätsprüfungen gegen das CARF-Schema, bevor irgendetwas das Haus verlässt.

4. CARF-XML & Korrekturzyklus. Erzeugung der Datei für das DIP (Digitaler Posteingang, die Massendatenschnittstelle des BZSt), im BZSt-Umschlag mit Transferticket, und der Teil, über den niemand spricht: Korrekturen und Stornierungen, wenn sich Daten nachträglich ändern, mit dem Verweis auf die Lieferung, die das BZSt tatsächlich erhalten hat.

5. Partnerstaaten außerhalb der EU. EU-Ansässige meldet das Gesetz selbst. Für Drittstaaten verlangt es eine qualifizierende Vereinbarung (§ 1 Abs. 13 und Abs. 21 KStTG), und eine amtliche Liste gibt es noch nicht. Stablewerk zeigt je Staat, was belegt ist, und Sie halten Ihre Entscheidung mit Quelle fest.

Für Kanzleien

Viele kleinere Meldepflichtige werden die Aufgabe ihrem Steuerberater übergeben. Stablewerk ist für das meldende Unternehmen gebaut, und die Kanzlei arbeitet darin mit: ein Berater, viele Mandanten, je Mandant eine Meldung, die sich führen, prüfen und abgeben lässt. Wenn Ihre Kanzlei Krypto-Mandate betreut und DAC8 auf Sie zurollt, sprechen Sie uns an.

Was ein Krypto-Mandat die Kanzlei kostet: der Rechner

Was das DAC7-Vorbild über den Vollzug sagt

DAC7, die direkt vergleichbare Meldepflicht für Plattformbetreiber, gilt seit 2023. Auf eine Kleine Anfrage hin hat die Bundesregierung die Vollzugszahlen genannt (Bundestags-Drucksache 20/14937 vom 10.02.2025): Deutschland übermittelte 44.376 Datensätze und erhielt 448. Geprüft wurden bis dahin 14 Plattformbetreiber, und Verstöße gegen die Meldepflicht waren der zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle des BZSt zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Anzeige gebracht worden.

Zwei Einordnungen gehören zu diesen Zahlen. Erstens war das eine Momentaufnahme: Meldungen der Plattformbetreiber lagen damals erst seit Frühjahr 2024 vor, die Zahl deckt also rund zehn Monate ab. Zweitens unterscheidet sich CARF an einem Punkt, der für den Vollzug zählt: Für Kryptowerte-Betreiber ist seit dem 13.05.2026 eine Registrierung beim BZSt geöffnet. Wer sich registriert, ist namentlich bekannt; bei DAC7 musste die Verwaltung die Verpflichteten erst finden.

Unser Argument ist deshalb nicht die Strafe. Es ist, dass die Pflicht jährlich wiederkehrt, dass Daten über Ihre Kunden an die Finanzverwaltung gehen, und dass die Arbeit davor ohnehin anfällt: Selbstauskünfte einholen, Ansässigkeiten klären, Korrekturen nachziehen.

Zwei ehrliche Hinweise

Erstens: Dieses Produkt ist im Aufbau. Wir entwickeln es mit einer kleinen ersten Gruppe von Anbietern, auf derselben deterministischen Engine, die unsere Stablecoin-Buchhaltung antreibt: versionierte Regeln, dokumentierte Quellen, hash-verketteter Prüfpfad. Zweitens: Das Verfahren ist veröffentlicht. Registrierung für Kryptowerte-Betreiber, Kommunikationshandbuch (Version 1.0, Stand Juni 2026), Zugang über ein BOP- oder ELSTER-Zertifikat und einen einmaligen Antrag auf Freischaltung für die Massendatenschnittstelle im DIP; Datensatzbeschreibung (Stand 17.11.2025): CARF-XML nach dem OECD-Schema v1.5 im DIP-Umschlag, Korrekturen über die CorrMessageRefId der vorherigen Meldung. Was kein Portal abnimmt, sind die Sorgfaltspflichten, die Selbstauskünfte und der Korrekturzyklus davor: dort liegt der Arbeitsaufwand, und dort setzen wir an.

Ein paar Zeilen genügen: wer Sie sind, wie viele meldepflichtige Nutzer ungefähr, wie Sie es heute lösen. Wir antworten persönlich.

Oder direkt schreiben: hello@stablewerk.com

Ihre Angaben werden ausschließlich als E-Mail an uns weitergeleitet und nicht gespeichert.

Stand der Angaben: 22.10.2026; Rechtsgrundlagen: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), BMF-Schreiben vom 14.01.2026 zum CARF-Meldeformat. Verfahren, Registrierung und Fristen nach der Darstellung des BZSt zum Crypto-Asset Reporting Framework (abgerufen 15.09.2026). Die Vollzugszahlen zu DAC7 stammen aus der Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 20/14937 vom 10.02.2025. Diese Seite ist eine Produktbeschreibung, keine Rechts- oder Steuerberatung; ob und wie Ihr Haus meldepflichtig ist, klären Sie mit Ihrer Beratung.