Die Lage, in vier Fakten
| 01.01.2026 | Erfassungspflicht läuft: Krypto-Dienstleister erheben seit Jahresbeginn Nutzer- und Transaktionsdaten (KStTG). |
| 31.07.2027 | Erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, für das Meldejahr 2026. |
| CARF-XML v1.5 | Das vorgeschriebene Format (BMF-Schreiben vom 14.01.2026). Ein Formular-Weg ist nicht veröffentlicht. |
| 79 | In Deutschland zugelassene Krypto-Dienstleister, der größte Pool der EU. Meldepflichtig sind darüber hinaus auch nicht MiCA-lizenzierte Krypto-Betreiber mit EU-Kunden. |
Was der Arbeitsablauf abdeckt
Das XML ist das letzte Glied einer Kette, die viel früher beginnt. Der Arbeitsablauf, den wir bauen, folgt der Kette in der Reihenfolge, in der sie im Betrieb tatsächlich anfällt:
1. Sorgfaltspflichten & Selbstauskünfte. Die Meldung beginnt nicht beim XML, sondern bei den Kundendaten: Selbstauskünfte einholen, Ansässigkeit und Steuer-IDs plausibilisieren, Lücken nachverfolgen. Das ist der eigentliche Aufwand, und er läuft das ganze Jahr.
2. Transaktionsdaten zusammenführen. Erwerbe, Veräußerungen, Transfers je Nutzer und Kryptowert, aggregiert nach den Vorgaben des Gesetzes, aus den Systemen, in denen sie tatsächlich liegen.
3. Validierung vor der Abgabe. Ein XML, das das BZSt ablehnt, ist keine Meldung. Struktur- und Plausibilitätsprüfungen gegen das CARF-Schema, bevor irgendetwas das Haus verlässt.
4. CARF-XML & Korrekturzyklus. Erzeugung der Datei für die DIP-Massendatenschnittstelle oder den Portal-Upload, und der Teil, über den niemand spricht: Korrekturen und Stornierungen, wenn sich Daten nachträglich ändern.
Für Kanzleien
Viele kleinere Meldepflichtige werden die Aufgabe ihrem Steuerberater übergeben. Genau dafür ist Stablewerk gebaut: Ein Berater, viele Mandanten, ein Werkzeug, mit dem sich Meldungen je Mandant führen, prüfen und abgeben lassen. Wenn Ihre Kanzlei Krypto-Mandate betreut und das Thema DAC8 auf Sie zurollt, sprechen Sie uns an.
Was das DAC7-Vorbild über den Vollzug sagt
DAC7, die direkt vergleichbare Meldepflicht für Plattformbetreiber, gilt seit 2023. Auf eine Kleine Anfrage hin hat die Bundesregierung die Vollzugszahlen genannt (Bundestags-Drucksache 20/14937 vom 10.02.2025): Deutschland übermittelte 44.376 Datensätze und erhielt 448. Geprüft wurden bis dahin 14 Plattformbetreiber, und Verstöße gegen die Meldepflicht waren der zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle des BZSt zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Anzeige gebracht worden.
Das steht hier, weil es gegen unser eigenes Verkaufsargument spricht. Zwei Einordnungen gehören dazu. Erstens war das eine Momentaufnahme: Meldungen der Plattformbetreiber lagen damals erst seit Frühjahr 2024 vor, die Zahl deckt also rund zehn Monate ab. Zweitens unterscheidet sich CARF an einem Punkt, der für den Vollzug zählt: Für Kryptowerte-Betreiber ist seit dem 13.05.2026 eine Registrierung beim BZSt geöffnet. Wer sich registriert, ist namentlich bekannt; bei DAC7 musste die Verwaltung die Verpflichteten erst finden.
Unser Argument ist deshalb nicht die Strafe. Es ist, dass die Pflicht jährlich wiederkehrt, dass Daten über Ihre Kunden an die Finanzverwaltung gehen, und dass die Arbeit davor ohnehin anfällt: Selbstauskünfte einholen, Ansässigkeiten klären, Korrekturen nachziehen. Wer eine Frist als Klippe verkauft, verkauft Angst. Wir verkaufen den Arbeitsablauf.
Zwei ehrliche Hinweise
Erstens: Dieses Produkt ist im Aufbau. Wir entwickeln es mit einem bewusst kleinen Gründungskreis, auf derselben deterministischen Engine, die unsere Stablecoin-Buchhaltung antreibt: versionierte Regeln, dokumentierte Quellen, hash-verketteter Prüfpfad. Zweitens: Das BZSt hat Einzelheiten zum Abgabeverfahren angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht; es ist möglich, dass die Verwaltung eigene Hilfsmittel bereitstellt. Was kein Portal der Welt abnimmt, sind die Sorgfaltspflichten, die Selbstauskünfte und der Korrekturzyklus davor - genau dort liegt der Arbeitsaufwand, und genau dort setzen wir an.
Ein paar Zeilen genügen: wer Sie sind, wie viele meldepflichtige Nutzer ungefähr, wie Sie es heute lösen. Wir antworten persönlich.
Stand der Angaben: September 2026; Rechtsgrundlagen: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), BMF-Schreiben vom 14.01.2026 zum CARF-Meldeformat. Die Vollzugszahlen zu DAC7 stammen aus der Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 20/14937 vom 10.02.2025. Diese Seite ist eine Produktbeschreibung, keine Rechts- oder Steuerberatung; ob und wie Ihr Haus meldepflichtig ist, klären Sie mit Ihrer Beratung.