DAC8-Meldung · DATEV-Buchhaltung · Prüfnachweis

Jede Blockchain-Transaktion, vollständig erfasst. Gemeldet, gebucht, belegt.

Für Anbieter mit MiCAR-Zulassung und für Unternehmen, die in Stablecoins bezahlt werden: die DAC8-Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, die Bücher in DATEV, der Nachweis für den Prüfer. Eine Engine, in der jede Buchung ihre Regel, deren Rechtsgrundlage und ihre Kursquelle trägt.

Nur Lesezugriff. Ohne Zugriff auf Ihre Mittel.
Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in der EU. Niemals woanders hochgeladen.
DATEV EXTFCARF-XML 1.5GoBDSKR03 / SKR04Hosting EU
On-ChainBase · final
in12.500,00USDC
tx0x7f3a…c412
von0x91b2…88e1
zeit14.07.2026, 09:41:07
bewertet + gebucht
Regel 12.4 · Umsatzerlös EU · 19 % USt
Buchungssatz · SKR03EUR
1370 SVerrechnung Krypto10.960,10
8400 HErlöse 19 % USt9.210,17
1776 HUmsatzsteuer 19 %1.749,93
Soll 10.960,10 = Haben 10.960,10abgestimmt ✓
Kurs 0,876808 EUR/USDC · Quelle + EZB USD/EUR 14.07.2026 · vereinfachtes Beispiel
Ein Durchlauf, von Anfang bis Ende

Von der Wallet-Adresse bis zum DATEV-Stapel und zur DAC8-Datei, jeder Schritt im Lesetempo.

Das echte Dashboard auf einer öffentlichen Wallet, nichts nachgestellt: Sync, die Verweigerung, die Buchung, die Buchung aus Sicht des Prüfers, der Export, dann Selbstauskunft, CARF-Datei und DIP-Umschlag. Untertitel, keine Stimme.

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  1. 0:00Jede Blockchain-Transaktion, vollständig erfasst. Gemeldet, gebucht, belegt.
  2. 0:00Eine Wallet liefert einen Hash, einen Betrag, eine Zeit. Sonst nichts.
  3. 0:00Kein Kontoauszug. Kein Buchungssatz. Kein Beleg.
  4. 0:00Deutsche Bücher brauchen daraus: einen Euro-Wert zum Marktkurs (BMF 06.03.2025, Rz. 43); ein Konto und einen Steuersatz; eine Regel mit Paragraf; einen Beleg, acht Jahre lang (§ 147 AO); einen Prüfpfad, den ein Dritter nachvollziehen kann (GoBD).
  5. 0:00Und für Krypto-Dienstleister zwei Fristen, die schon laufen. Selbstauskünfte der Bestandskunden; erste DAC8-Meldung an das BZSt, Meldezeitraum 2026.
  6. 0:40Die Übersicht: Wallets, gebuchte Sätze, offene Klärfälle, Prüfkette.
  7. 0:44Konto 1370 ist ab dem ersten Tag als ungeprüft markiert. Absichtlich: eine Kanzlei hat es noch nicht bestätigt.
  8. 1:00Eine öffentliche Adresse genügt. Keine Schlüssel, keine Vollmacht, kein Zugriff auf Geld.
  9. 1:14Die Bewertungsmethode ist eine Entscheidung, keine Voreinstellung: Kraken-Tagesschlusskurs oder 1 USDC = 1 USD zum EZB-Referenzkurs.
  10. 1:26Diese Wallet reicht bis 2022 zurück, weiter als die Kurshistorie der Plattform. Also der EZB-Weg (BMF 06.03.2025, Rz. 43 und 91).
  11. 1:35Festgehalten mit Name und Zeit. Der Prüfbericht zeigt, ab welchem Monat sie gilt.
  12. 1:50Sync liest die Blockchain und holt den Kurs je Tag. Mehr nicht.
  13. 1:55280 Transaktionen. Gebucht: null. Das System rät nicht.
  14. 2:11143 davon sind Dust: Spam-Token unter der Wesentlichkeitsgrenze.
  15. 2:22Ein Klick lehnt sie ab. Jede Ablehnung ist eine Entscheidung mit Name und Zeit. Gebucht wird nichts.
  16. 2:29Ein echter Zahlungseingang: 21.632 USDC, in Euro zum EZB-Kurs des Tages.
  17. 2:40Der Kunde sitzt in der EU, Reverse Charge, und aus Versehen 19 % Umsatzsteuer.
  18. 2:55Keine Regel passt. Es bucht lieber nichts als etwas Falsches.
  19. 3:07Korrigiert auf 0 % mit der USt-IdNr des Kunden.
  20. 3:26Gebucht unter Regel 13.1, Version 3: § 3a Abs. 2 UStG, Leistungsort beim Kunden.
  21. 3:35Die Buchung, die ein Prüfer lesen würde.
  22. 3:41Soll 1370, Haben 8336. Beide Seiten geprüft.
  23. 3:51Die Regel in der Version, unter der gebucht wurde, mit ihrem Paragrafen.
  24. 4:02Der Kurs, seine Quelle, sein Zeitpunkt.
  25. 4:12Der Hash, jetzt neu berechnet, nicht gespeichert.
  26. 4:23Wer freigegeben hat, und wann.
  27. 4:39Der Prüfbericht: Kette intakt, jede Regel, jede Entscheidung. Eine HTML-Datei für den Betriebsprüfer.
  28. 4:44Abschnitt 2: welche Kursmethode je Monat galt, jede Abweichung benannt.
  29. 5:00Der Monat als EXTF-Buchungsstapel. Ihre Kanzlei importiert ihn wie jeden anderen.
  30. 5:12Ein geschlossener Monat ist endgültig. Spätere Buchungen rollen in den nächsten offenen.
  31. 5:26Die USt-IdNr ist gemerkt. Die nächste Zahlung von dieser Adresse braucht keine Prüfung mehr.
  32. 5:42Teil zwei: die DAC8-Meldung. Jeder Nutzer unter Ihrer eigenen Kundenreferenz.
  33. 6:00Bestandskunde: die Selbstauskunft muss bis zum 01.01.2027 vorliegen. Danach läuft die Eskalation des BZSt.
  34. 6:17Die Selbstauskunft nach CARF Abschnitt II.B: Ansässigkeiten, TINs, und bei einem passiven Rechtsträger die beherrschenden Personen.
  35. 6:56Beherrschende Person 1: Anschrift, Geburtsdaten, Ansässigkeit mit TIN, Rolle aus der CARF-Liste.
  36. 7:32Beherrschende Person 2, mit Ansässigkeit in der Schweiz.
  37. 8:12Verlässlich. Meldepflichtig für NL. Schweiz: offen, kein bestätigter Partnerstaat.
  38. 8:23Die belgische TIN hat ihre Prüfziffer bestanden. Die Schweizer ist nur Struktur, und der Befund sagt das.
  39. 8:40Eine amtliche Liste der Partnerstaaten gibt es nicht. Hier steht je Staat, was belegt ist.
  40. 8:51Die Entscheidung ist Ihre, mit Quelle. Sie wird festgehalten.
  41. 9:11Der meldende Anbieter, wie er im RCASP-Element steht, und die Identität der BZSt-Freischaltung.
  42. 9:46Die Transaktionen des Jahres als CSV. Fehlerhafte Zeilen werden benannt, nicht repariert.
  43. 10:05Die Vorschau: wer in der Meldung ist, wer nicht, und warum.
  44. 10:17CARF-XML 1.5, gegen das OECD-Schema geprüft, mit seinen Bytes und DocRefIds aufbewahrt.
  45. 10:36Der DIP-Umschlag des BZSt, gegen dessen Schema geprüft, mit SHA-256. Unsigniert: Sie signieren und senden.
  46. 10:54Als gesendet markiert, mit der Lieferung, die Sie übermittelt haben. Nur das hält das BZSt.
  47. 11:05Korrekturen bauen nur auf gesendeten Meldungen auf, mit dem Bezug, den das BZSt tatsächlich hält.
  48. 11:18Stablewerk hält keinen Schlüssel und sendet nichts. Das ist die Architektur.
  49. 11:23Was die Kanzlei und der Prüfer bekommen.
  50. 11:23EXTF-Buchungsstapel: DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, Windows-1252
  51. 11:23Abstimmbericht: Wallet 48.210,00 · gebucht 48.210,00 · Differenz 0,00
  52. 11:23Prüfpfad je Buchung: Hash · Kursquelle · Regelversion · Freigabe
  53. 11:23Bewertungsprotokoll: Kursmethode je Monat, Abweichungen benannt
  54. 11:23Und wenn jemand nachträglich eine alte Buchung ändert?
  55. 11:23Jede Änderung ist sichtbar. Nichts wird still überschrieben.
  56. 11:23Gemeldet. Gebucht. Belegt.
  57. 11:23Nur Lesezugriff. Keine Schlüssel. Keine Zahlungen.
Buchen: das Problem

Die Zahlung kommt in Minuten. Die Buchung muss Jahre halten.

Zwischen einer Wallet und einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung liegt heute ein Mensch mit einer Tabelle. Jeden Monat.

01

Kein Kontoauszug

Eine Wallet liefert Transaktionshashes, keine Buchungssätze. Kein ERP liest einen Hash, und keine Bank schickt für diese Zahlung einen Auszug.

02

Bewertung von Hand

Jeder Zufluss muss zum Zeitpunkt des Zuflusses in Euro bewertet werden, mit dokumentierter Kursquelle. Heute heißt das: Kurs googeln, Excel öffnen, hoffen.

03

Zwei getrennte Welten

Die Krypto-Tabelle hier, die Finanzbuchhaltung dort. Die Brücke dazwischen baut jeden Monat jemand neu, und beim Jahresabschluss glaubt ihr niemand.

04

Fragen der Betriebsprüfung

Woher stammt dieser Kurs? Wer hat diese Buchung erfasst, und wann? Ohne lückenlosen Prüfpfad wird jede Prüfung zu einer langen Woche.

Der Ablauf

Eine Transaktion, von der Blockchain bis in die Bücher.

Durchgehend nur lesend: Eine öffentliche Adresse geht hinein, Dateien kommen heraus. Keine Schlüssel, keine Vollmacht, kein Zugriff auf Mittel. Jeder Schritt trägt seine Quelle, damit jeder ihn zurückverfolgen kann.

  1. 01 · On-Chain
    Eine Zahlung kommt an
    12.500,00 USDC
    tx 0x7f3a…c412
    Base · 14.07.2026, 09:41
  2. 02 · Bewertet
    Euro-Wert, mit Quelle
    10.960,10 EUR
    0,876808 EUR je USDC
    Quelle + EZB USD/EUR 14.07.2026
  3. 03 · Geregelt
    Eine Regel entscheidet, mit Paragraf
    Regel 12.4 · v3
    § 12 Abs. 1 UStG
    Umsatzerlös EU · 19 % USt
  • Gemeldet
    DAC8-Meldedatei
    CARF XML1.5 · OECD-Schema ✓
    DIPBZSt-Umschlag ✓
    SHA-256der unsignierten Datei
    für zugelassene Krypto-Dienstleister
  • Gebucht
    DATEV-Stapel, SKR03
    1370 S10.960,10
    8400 H9.210,17
    1776 H1.749,93
  • Belegt
    Prüfpfad je Buchung
    hashe5542c7a…eedb
    checkneu berechnet ✓
    approvedK. · 14.07. 10:02

Vereinfachtes Beispiel: eine USDC-Zahlung für einen Verkauf an ein EU-Unternehmen mit 19 % USt. Die DAC8-Meldung ist Pflicht zugelassener Krypto-Dienstleister für ihre Nutzer; ein Unternehmen, das in Stablecoins bezahlt wird, bucht und belegt.

Drei Teile, eine Engine

Was das deutsche Recht von jeder Blockchain-Transaktion verlangt, und was Sie zurückbekommen.

Die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Selbstauskünfte einholen und prüfen, Steueridentifikationsnummer (TIN) und Ansässigkeit, Partnerstaaten, Aggregation je Nutzer, CARF-XML, DIP-Umschlag, Korrekturen mit Bezug. Die Datei signieren und senden Sie selbst.

Sie erhalten
  • DAC8-Meldedatei
Stablewerk-Dashboard, DAC8-Meldeseite: die erzeugte CARF-Meldung für das Meldejahr 2026 mit MessageRefId, bereit für die DIP-Lieferung an das BZSt
Die DAC8-Meldeseite: die CARF-Meldung für 2026, erzeugt und mit ihrem Bezug aufbewahrt. Aus dem Film.

Von einem Unternehmen im EU-Ausland in Stablecoins bezahlt? Dazu kommt ein fünftes Dokument: die Zusammenfassende Meldung für das Quartal, USt-IdNr und Betrag je Kunde bereits aggregiert, bereit für Ihre Kanzlei zur Einreichung.

Drei Stufen. Sie wählen, wie viel davon Stablewerk übernimmt.
  1. 01DateiCARF-XML aus Ihren Daten, geprüft gegen BZSt- und OECD-Schema, eine Korrektur.
  2. 02ArbeitsablaufDazu Selbstauskünfte, TIN- und Ansässigkeitsprüfung, Partnerstaaten, Korrekturbuch.
  3. 03BackofficeDazu monatliche Bücher nach DATEV, Nachweispaket, DORA-Register.

Konditionen auf Anfrage.

Warum jetzt

Zwei Fristen, die schon laufen.

Seit dem 1. Januar 2026 erfassen Krypto-Dienstleister die Transaktionsdaten ihrer Kunden. Gemeldet wird erstmals bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Meldezeitraum ist das Jahr 2026. Was gebucht wurde und was gemeldet wurde, muss dann zusammenpassen.

DAC8

Gilt EU-weit

Die Meldepflicht folgt einer EU-Richtlinie und gilt in allen Mitgliedstaaten, nicht nur in Deutschland. In Deutschland umgesetzt als Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz.

2026

Erster Meldezeitraum

Was 2026 an Transaktionen anfällt, wird erfasst. Von Bestandskunden ist bis zum 1. Januar 2027 eine Selbstauskunft einzuholen, die Meldung an das BZSt erfolgt erstmals bis zum 31. Juli 2027.

2027

Abgleich wird möglich

Die Behörde hat die Daten unabhängig von Ihren Büchern. Eine nachvollziehbare Herleitung jeder Buchung ist damit keine Fleißarbeit mehr, sondern der Normalfall.

+60 %
jährliches Wachstum realer B2B-Stablecoin-Zahlungen, nach unabhängigen Schätzungen
BCG / Deutsche Bank, 2025
37
europäische Banken hinter einem MiCAR-regulierten Euro-Stablecoin, Zulassung ausstehend
Qivalis-Konsortium, 2026
54 %
der Unternehmen ohne Stablecoin-Nutzung erwarten den Einstieg binnen eines Jahres
EY-Parthenon, 2025
Der Kanal

Ihre Kanzlei muss nichts Neues lernen.

Ihre Kanzlei bekommt den Monat als Buchungsstapel, Abstimmbericht und Prüfpfad. Alle drei in Formaten, die sie heute schon liest.

Oder ganz ohne monatliche Übergabe: Ihre Kanzlei kann sich jederzeit direkt einloggen, für jeden Mandanten, den Sie freigeben. Der Zugang ist kostenlos und ausschließlich lesend, Ihre Kanzlei sieht jede Buchung und den vollständigen Prüfpfad, kann aber nichts ändern.

Kanzlei · PosteingangMonatsabschluss
EXTF-Buchungsstapel48 Buchungenbereit ✓
Abstimmbericht3 Walletsabgestimmt ✓
Prüfpfadje Buchungvollständig ✓
EXTF-Stapel importieren
Grundsätze

Gebaut wie ein Werkzeug für Prüfer, nicht wie ein Krypto-Produkt.

keine schlüssel
keine vollmacht
keine sprachmodelle im buchungspfad
keine daten außerhalb der eu

Nur lesen, niemals bewegen

Stablewerk hält keine Schlüssel, hat keine Vollmachten und kann keine Zahlung auslösen. Es liest und bucht. Mehr nicht, per Architektur.

Daten bleiben in der EU

Verarbeitung und Speicherung ausschließlich auf Servern in der EU, DSGVO-konform. Ihre Finanzdaten verlassen Europa nicht.

Deterministisch statt KI-Magie

Im Buchungspfad entscheiden versionierte Regeln mit Rechtsbezug, keine Sprachmodelle. Gleiche Eingabe, gleiche Buchung, jedes Mal, nachvollziehbar bis zur Regelnummer.

Verketteter Prüfpfad

Jede Buchung ist kryptografisch verkettet mit Hash, Kursquelle, Regelversion und Freigabe. Entworfen, als würde morgen ein Betriebsprüfer mitlesen.

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Unternehmen und Kanzleien zuerst stellen.

Etwas offen geblieben? hello@stablewerk.com, wir antworten persönlich.

Braucht Stablewerk Zugriff auf unsere Wallets?
Nein. Eine öffentliche Wallet-Adresse genügt, denn die Blockchain ist ein öffentliches Register. Für Börsenkonten genügt ein API-Schlüssel mit reinem Lesezugriff, wie ihn jede Börse für Buchhaltungszwecke vorsieht. Stablewerk kann zu keinem Zeitpunkt Geld bewegen.
Wie kommen die Buchungen in unsere DATEV-Umgebung?
Als EXTF-Buchungsstapel, das offene Importformat, das jede Kanzlei kennt. Sie importieren die Datei wie jeden anderen Stapel. Eine direkte Schnittstelle über DATEV-Datenservices ist für einen späteren Ausbau vorgesehen.
Welche Kurse werden für die Bewertung verwendet?
Jede Transaktion wird zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet, mit dokumentierter Quelle und Zeitstempel direkt an der Buchung. Kursquelle und Methodik sind konfigurierbar und werden im Prüfpfad festgehalten, sodass jede Bewertung Jahre später nachvollziehbar bleibt.
Ist Stablewerk ein Krypto-Verwahrer oder Zahlungsdienstleister?
Nein, bewusst nicht. Stablewerk ist Software: Es meldet, bucht und weist nach. Es verwahrt keine Werte, hält keine Schlüssel und löst keine Zahlungen aus. Genau diese Architektur macht das Werkzeug für Kanzleien so unkompliziert einsetzbar.
Müssen wir ein deutsches Unternehmen sein?
Nein. Entscheidend ist nicht, wo Ihr Unternehmen sitzt, sondern nach welchem Recht Sie bilanzieren. Wer in Deutschland bucht, ob als GmbH einer französischen, niederländischen oder indischen Gruppe, erhält von uns Buchungen nach SKR03 oder SKR04 und einen EXTF-Stapel für die Kanzlei. Wer in Frankreich nach PCG bucht und eine FEC-Datei braucht, ist bei uns heute noch nicht richtig.
Was unterscheidet Stablewerk von einem reinen DAC8-Dateigenerator?
Die Datei ist die erste Stufe, gegen BZSt- und OECD-Schema geprüft wie jede andere. Der bezahlte Unterschied liegt vor und hinter der Datei: Selbstauskünfte einholen und nachfassen, TIN- und Ansässigkeitsprüfung, Partnerstaaten, ein Korrekturbuch, das jede erneute Lieferung nachvollziehbar hält, und die Verbindung der gemeldeten Zahlen zu den Büchern und zum Nachweis für den Prüfer.
Müssen wir alle drei Teile nehmen?
Nein. Die Datei allein ist eine Stufe, der Arbeitsablauf die zweite, das Backoffice die dritte. Die Teile teilen sich eine Engine und ein Datenmodell, ein späterer Schritt bedeutet also keine Migration: die Selbstauskünfte, die Sie für die Meldung einholen, sind dieselben Datensätze, mit denen Bücher und Nachweispaket arbeiten.
Wie bekomme ich Zugang, und für wen ist Stablewerk?
Zugang gibt es auf Anfrage. Die Einführung ist persönlich und in kleinen Gruppen: Unternehmen, die Stablecoin-Zahlungen heute schon buchen müssen, und Kanzleien, die ihre Mandanten begleiten. Die Buchungs-Engine läuft heute; die Self-Service-Oberfläche ist noch nicht öffentlich, deshalb richten wir jeden Mandanten direkt mit ein. Die erste Gruppe zahlt in der Pilotphase nichts und behält danach Vorzugskonditionen. Anfragen bearbeiten wir in der Reihenfolge des Eingangs.
Zugang

Was heute noch rekonstruiert wird, kann ab dem nächsten Monat gebucht werden.

Die Einführung ist persönlich und in kleinen Gruppen: Unternehmen mit echten Stablecoin-Zahlungen und die Kanzleien, die sie dabei begleiten. Kostenlos in der Pilotphase, Vorzugskonditionen danach, direkter Draht statt Ticketsystem.

Oder direkt schreiben: hello@stablewerk.com

Ihre Angaben werden ausschließlich als E-Mail an uns weitergeleitet und nicht gespeichert.

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