Gruppe 1: in Deutschland zugelassen
Jeder von der BaFin nach MiCAR zugelassene Kryptowerte-Dienstleister ist Anbieter im Sinne des KStTG (§ 1 Abs. 2 und 10) und unterliegt der Meldepflicht. Was er über Sie meldet, hängt von den Diensten ab, die er für Sie ausführt: Tauschgeschäfte und Übertragungen sind die zu meldenden Transaktionen (§ 1 Abs. 16 und 22). Die Tabelle zeigt die Anbieter, die Privatkunden am ehesten nutzen, mit ihren Diensten aus dem Register, Stand 06.10.2026. Das vollständige Register mit allen 100 Zulassungen steht auf der Registerseite.
| Anbieter | Dienste laut Register | Zugelassen seit |
|---|---|---|
| Trade Republic Bank GmbH | Verwahrung, Ausführung von Aufträgen, Annahme und Übermittlung von Aufträgen, Transfer | 28.04.2025 |
| Scalable Capital Bank GmbH | Beratung | 02.03.2026 |
| N26 Bank SE | Annahme und Übermittlung von Aufträgen | 14.05.2025 |
| Bitpanda Asset Management GmbH | Verwahrung, Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Transfer | 24.01.2025 |
| EUWAX AG | Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte, Ausführung von Aufträgen | 01.04.2025 |
| Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH | Verwahrung, Transfer | 17.01.2025 |
| flatexDEGIRO Bank AG | Ausführung von Aufträgen | 04.04.2025 |
| Smartbroker AG | Annahme und Übermittlung von Aufträgen | 11.08.2025 |
| Lang & Schwarz TradeCenter AG & Co. KG | Tausch gegen Geld, Tausch gegen Kryptowerte | 22.10.2025 |
| DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank | Verwahrung, Ausführung von Aufträgen, Transfer | 23.12.2025 |
| Commerzbank Aktiengesellschaft | Verwahrung, Transfer | 07.04.2025 |
| Deutsche Bank Aktiengesellschaft | Verwahrung, Transfer | 12.10.2026 |
Lesehilfe: N26 Bank SE steht mit 'Annahme und Übermittlung von Aufträgen' im Register. N26 Krypto wird laut N26 durch die Bitpanda Asset Management GmbH angeboten und verwahrt, die mit Verwahrung, Tausch und Transfer eingetragen ist. Der Tausch, und damit die Meldung, liegt beim ausführenden Anbieter. Dieselbe Frage lohnt sich bei jeder Bank-App: Wer führt den Tausch aus?
Alle 100 in Deutschland zugelassenen Anbieter, mit Suche und Filter
Gruppe 2: im EU-Ausland zugelassen, in Deutschland tätig
Eine MiCAR-Zulassung gilt in der ganzen EU. Diese Anbieter bedienen deutsche Kunden unter dem Pass ihres Sitzstaats und melden dort. Die Meldung erreicht die deutsche Finanzverwaltung über den Austausch zwischen den Behörden; das BZSt empfängt Meldungen aus Partnerstaaten und leitet sie weiter (§ 16 KStTG). Sitzstaat und Datum der ersten Zulassung aus dem ESMA-Register, gelesen am 22.10.2026.
| Marke | Zugelassene Gesellschaft | Sitzstaat | Zugelassen seit |
|---|---|---|---|
| Coinbase | Coinbase Luxembourg S.A. | LU | 20.06.2025 |
| Kraken | Payward Europe Solutions Limited | IE | 25.06.2025 |
| Bitpanda | Bitpanda GmbH | AT | 09.04.2025 |
| Bitvavo | Bitvavo B.V. | NL | 26.06.2025 |
| Revolut | Revolut Digital Assets (Europe) Ltd | CY | 20.10.2025 |
| eToro | eToro (Europe) Ltd | CY | 16.01.2025 |
| Crypto.com | Foris DAX MT Limited | MT | 27.01.2025 |
| OKX | OKX Europe Limited | MT | 27.01.2025 |
| Bybit | Bybit EU GmbH | AT | 28.05.2025 |
| KuCoin | KuCoin EU Exchange GmbH | AT | 27.11.2025 |
Nicht im ESMA-Register, Stand 06.10.2026: Binance. Ein Anbieter ohne EU-Zulassung darf seit dem 1. Juli 2026 keine Kunden in der EU bedienen; ob und wo er meldet, richtet sich nach dem Staat seiner Zulassung, nicht nach dem KStTG.
Gruppe 3: Apps auf der Lizenz eines anderen
Viele Karten und Apps halten selbst keine Zulassung. Konto, IBAN oder Tausch kommen von einem Partner, der sie hält. Dann kommt die Meldung von diesem Partner, und zwar für die Kunden, die er mit EU-Dokumenten aufgenommen hat. Zwei geprüfte Beispiele: N26 Krypto läuft über die Bitpanda Asset Management GmbH (oben). Die IBAN von Gnosis Pay wird laut Gnosis Pay von Monerium ausgegeben, einem E-Geld-Institut; Gnosis Pay selbst steht nicht im CASP-Register. Die Frage an jede App ist dieselbe: Wer hält die Zulassung für den Dienst, den ich nutze?
Außerhalb: die eigene Wallet
Eine Wallet, deren Schlüssel Sie selbst halten, hat keinen Anbieter und wird von niemandem gemeldet. Zwei Grenzen: Tauschen Sie in der Wallet über einen eingebauten Dienst, ist der Betreiber dieses Dienstes die Frage. Und die Steuerpflicht für Gewinne besteht unabhängig davon, ob jemand meldet; das KStTG regelt die Meldung, nicht die Steuer.
Die zwei Irrtümer, die gerade kursieren
- 'Ab 2026 ist jeder Krypto-Halter transparent.' 2026 ist das erste Jahr, das erfasst wird. Die Meldung dafür erreicht das BZSt bis zum 31. Juli 2027 und das Finanzamt danach. Und sie betrifft Nutzer von Anbietern, nicht jeden, der Kryptowerte hält.
- 'Sie müssen sich als Halter bei der Behörde registrieren.' Registrieren müssen sich Kryptowerte-Betreiber ohne EU-Zulassung (§ 17 KStTG), nicht Nutzer. Die Selbstauskunft geben Sie Ihrem Anbieter. Ein Brief oder eine Mail, die Sie per Link oder QR-Code auf ein Portal schickt, ist der Betrug, den die Seite zum falschen DAC8-Brief beschreibt.
Der falsche DAC8-Brief: woran Sie ihn erkennen
Häufige Fragen
Ab wann bin ich 'transparent'?
Meldet mein Anbieter wirklich mich, oder nur Summen?
Mein Anbieter sitzt in Luxemburg oder Irland. Erfährt das deutsche Finanzamt davon?
Was passiert, wenn ich die Selbstauskunft nicht abgebe?
Schreibt mir das BZSt?
Quellen: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), gesetze-im-internet.de, gelesen am 22.10.2026, §§ 1, 8, 9, 10, 11, 13, 16, 17, 18, 21. ESMA-Register der Kryptowerte-Dienstleister (Art. 109 MiCAR), Stand 06.10.2026, normalisiert in unserem CASP-Register. N26: n26.com/de-de/krypto, gelesen am 22.10.2026. Gnosis Pay: help.gnosispay.com, gelesen am 22.10.2026. Diese Seite ersetzt keine Beratung; für Ihre Steuererklärung ist Ihr Steuerberater zuständig.