Stand der Spezifikation
| OECD-Schema | CARF XML Schema, User Guide in der Fassung vom Juli 2025 (v1.5). Das ist die Grundlage, gegen die unser Validator prüft. |
| Deutsche Datensatzbeschreibung | Entwurf. Zuletzt als Entwurf gesehen, Version 0.1. Das ist kein Nebendetail: solange sie Entwurf ist, kann sich der verbindliche deutsche Datensatz noch ändern. |
| Abgabeverfahren | Angekündigt, nicht veröffentlicht. DIP-Massendatenschnittstelle oder Portal-Upload werden genannt; die Einzelheiten fehlen noch. |
| Überwachung | Wir prüfen die Primärquellen automatisiert auf Änderungen (OECD-Schema, BZSt). Ändert sich etwas, ändern wir diese Seite und schreiben dazu, was sich geändert hat. |
Was vorher erledigt sein muss
Das XML ist das letzte Glied einer Kette, die viel früher beginnt. In der Reihenfolge, in der die Arbeit im Betrieb tatsächlich anfällt:
1. Registrierung beim BZSt. Seit 13.05.2026 offen für Kryptowerte-Betreiber. Wer registriert ist, ist namentlich bekannt, was die Vollzugslage gegenüber DAC7 verändert.
2. Selbstauskünfte einholen. Der eigentliche Aufwand, und er läuft das ganze Jahr. Ansässigkeit und Steuer-Identifikationsnummer je Nutzer, plus die Nachverfolgung der Lücken.
3. Datenqualität prüfen. Fehlende Steuer-IDs sind der häufigste Mangel. Sie fallen im Juli 2027 auf, wenn sie nicht vorher auffallen.
4. Transaktionsdaten zusammenführen. Erwerbe, Veräußerungen, Transfers je Nutzer und Kryptowert, aggregiert nach den Vorgaben, aus den Systemen, in denen sie tatsächlich liegen.
5. XML strukturell prüfen. Vor der Abgabe, nicht danach. Ein XML, das abgelehnt wird, ist keine Meldung. Unser Validator prüft kostenlos im Browser.
6. Korrekturzyklus planen. Der Teil, über den niemand spricht. Daten ändern sich nach der Abgabe, und Korrekturen laufen als eigene Nachrichtenart mit eigenen Regeln.
Wen das betrifft
Die 86 in Deutschland nach MiCAR zugelassenen Krypto-Dienstleister, die wir im CASP-Register einzeln führen, sind ein großer Teil der Adressaten, aber nicht alle. Die Richtlinie (EU) 2023/2226 erfasst ausdrücklich auch Krypto-Betreiber ohne MiCAR-Zulassung, die in einem Mitgliedstaat ansässig, gegründet, verwaltet oder geschäftlich tätig sind. Die Registerzahl ist damit eine Untergrenze.
Wenn diese Frist bei Ihnen auf einer Liste steht: ein paar Zeilen genügen, wie viele meldepflichtige Nutzer ungefähr und wie Sie es heute lösen. Wir antworten persönlich.
Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8), Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), OECD Crypto-Asset Reporting Framework XML Schema (Fassung Juli 2025). Bußgelder bis 50.000 EUR je Verstoß nach § 18 Abs. 2 KStTG. Die Tagesangaben auf dieser Seite werden täglich neu berechnet. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.