Kostenloses Werkzeug

Hält Ihre CARF-XML-Datei?

Ab dem 31. Juli 2027 melden Krypto-Dienstleister ausschließlich elektronisch als CARF-XML an das Bundeszentralamt für Steuern. Ein XML, das abgelehnt wird, ist keine Meldung. Legen Sie eine Datei ab und sehen Sie, was ein Prüfprogramm daran auszusetzen hat.

Kein Upload, kein KontoLäuft in Ihrem BrowserOECD CARF v1.5

CARF-XML hier ablegen

oder Datei wählen

Ihre Datei verlässt diesen Browser nicht. Die Prüfung läuft vollständig lokal, es findet kein Upload statt.

XML einfügen

Geprüft werden Struktur, Wertelisten, die Querregeln des OECD-Handbuchs und deutsche Abgabekonventionen. Das ersetzt nicht die Annahmeprüfung des BZSt.

Was geprüft wird

AufbauWohlgeformtheit, Wurzelelement CARF_OECD, Schemaversion, vollständiger MessageSpec.
WertelistenMessageTypeIndic, DocTypeIndic, Nexus, TransferType, Länder- und Währungscodes.
QuerregelnDie Regeln, an denen echte Dateien scheitern: Neumeldung mit Korrektursätzen, Korrekturmeldung mit Neudaten, doppelte DocRefId, Test- und Echtdaten gemischt, Nullmeldung mit Nutzerdaten.
PlausibilitätBeträge ohne Währung, negative Aggregate, nicht ganzzahlige Transaktionszahlen, leere Steuer-IDs.
Deutsche KonventionenMeldezeitraum als Jahresende, Meldejahr ab 2026, DE als sendendes und empfangendes Land bei der Abgabe an das BZSt.

Warum die Datei Ihren Browser nicht verlässt

Eine CARF-Datei enthält Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Transaktionssummen Ihrer Kunden. Das ist der sensibelste Datensatz, den ein Krypto-Dienstleister besitzt. Ein Validator, der einen Upload verlangt, ist deshalb für die meisten Häuser unbenutzbar, unabhängig davon, wie gut er prüft.

Diese Prüfung läuft vollständig als JavaScript in Ihrem Browser. Es gibt keinen Endpunkt, an den die Datei gesendet würde, und keinen Server, der sie speichern könnte. Sie können den Netzwerk-Tab Ihres Browsers offen lassen, während Sie prüfen: es passiert nichts.

Was dieses Werkzeug nicht ist

Es ist keine Abgabe und keine Annahmebestätigung. Das BZSt führt seine eigene Prüfung durch, und deren Einzelheiten sind noch nicht vollständig veröffentlicht: die deutsche Datensatzbeschreibung trägt weiterhin den Vermerk "Entwurf". Diese Seite prüft gegen das OECD-Schema in der Fassung vom Juli 2025 und gegen die Regeln, die das Handbuch im Fließtext festlegt. Wenn sich die deutsche Beschreibung ändert, ändern wir diese Seite und schreiben es dazu.

Der Teil davor, über den niemand spricht

Ein gültiges XML ist das Ende einer Kette, die viel früher beginnt: Selbstauskünfte einholen, Ansässigkeiten und Steuer-IDs plausibilisieren, Lücken nachverfolgen, Transaktionsdaten je Nutzer zusammenführen, und nach der Abgabe Korrekturen und Stornierungen nachziehen. Das ist der eigentliche Aufwand, und er läuft das ganze Jahr. Genau diesen Arbeitsablauf bauen wir.

Wenn die Frist bei Ihnen auf einer Liste steht: ein paar Zeilen genügen, wie viele meldepflichtige Nutzer ungefähr und wie Sie es heute lösen. Wir antworten persönlich.

Oder direkt schreiben: hello@stablewerk.com

Ihre Angaben werden ausschließlich als E-Mail an uns weitergeleitet und nicht gespeichert.

Grundlage: OECD, Crypto-Asset Reporting Framework XML Schema, User Guide for Tax Administrations, Fassung Juli 2025 (Schema v1.5). Deutsche Rechtsgrundlage: Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG), Meldung an das BZSt bis 31.07.2027 für den Meldezeitraum 2026. Diese Seite ist ein technisches Hilfsmittel und keine Rechts- oder Steuerberatung.