Welcher Kurs gilt für die Bewertung von Kryptowerten in der Buchhaltung?

Der Marktkurs im Zeitpunkt des Vorgangs, aus einer benannten Kursquelle, also einer Handelsplattform oder einem anerkannten Kursportal.

Quelle: BMF-Schreiben vom 06.03.2025 (IV C 1 - S 2256/00042/064/043), Randnummer 43, hergeleitet aus § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG.

Einordnung

Randnummer 91 erlaubt ausdrücklich, statt des Kurses im Zeitpunkt des Vorgangs mit Tageskursen zu arbeiten, solange eine gleichmäßige Wertermittlung gewährleistet ist. Entscheidend ist nicht die Wahl der Quelle, sondern dass sie benannt und konsistent angewendet wird.

Die Dokumentation im Detail

Verwandte Fakten

Gegen die genannte Quelle geprüft am 08.09.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.