Welche Staaten außerhalb der EU sind nach dem KStTG meldepflichtig?

Nur Drittstaaten, mit denen eine qualifizierende Vereinbarung besteht, also ein Austauschabkommen, dessen Gleichwertigkeit die EU-Kommission festgestellt hat; eine amtliche Liste solcher Staaten haben BMF und BZSt bislang nicht veröffentlicht.

Quelle: § 1 Abs. 13 und Abs. 21 KStTG (gesetze-im-internet.de); BZSt, Verfahrensseite DAC8, die keine Staatenliste nennt. Stand 21.10.2026.

Zu meldende Person im Sinne dieses Gesetzes ist, wer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittstaat, mit dem eine qualifizierende Vereinbarung besteht, steuerlich ansässig und keine ausgenommene Person ist.

Einordnung

Was es gibt, ist der Weg dorthin: 56 Staaten haben das CARF-Abkommen der OECD unterzeichnet (Liste der OECD, Stand 03.03.2026), Deutschland am 26.11.2024; 46 Staaten haben den Erstaustausch für 2027 zugesagt, 27 für 2028 und 4 für 2029 (Global Forum, Stand 14.09.2026). Eine Unterschrift ist noch keine qualifizierende Vereinbarung. Die Selbstauskunft ist davon unabhängig für jeden Nutzer einzuholen.

Die Rechtslage im Detail, mit allen Listen

Verwandte Fakten

Gegen die genannte Quelle geprüft am 21.10.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.