Einordnung
Häufig wird der 31. Januar genannt. Das ist die DAC7-Frist für Plattformbetreiber und für Kryptowerte falsch. Vor dem Juli-Termin liegt außerdem eine frühere Frist, die der 1. Januar 2027 für Selbstauskünfte von Bestandskunden.
Verwandte Fakten
- Bis wann müssen Selbstauskünfte für Bestandskunden vorliegen?
- In welchem Format wird nach DAC8 an das BZSt gemeldet?
Gegen die genannte Quelle geprüft am 15.09.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.