Wann ist die erste DAC8-Meldung in Deutschland fällig?

Am 31. Juli 2027, für den Meldezeitraum 2026. Die Meldung geht an das Bundeszentralamt für Steuern.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, Darstellung des Verfahrens zum Crypto-Asset Reporting Framework.

Die von den meldenden Anbietern zu erhebenden Daten sind bis zum 31. Juli des jeweilig folgenden Kalenderjahres an das BZSt zu übermitteln.

Einordnung

Häufig wird der 31. Januar genannt. Das ist die DAC7-Frist für Plattformbetreiber und für Kryptowerte falsch. Vor dem Juli-Termin liegt außerdem eine frühere Frist, die der 1. Januar 2027 für Selbstauskünfte von Bestandskunden.

Alle Fristen im Countdown

Verwandte Fakten

Gegen die genannte Quelle geprüft am 15.09.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.