Einordnung
Die Dienstleistungen stehen in Art. 3, nicht in Anhang I. Anhang I der MiCAR enthält die Angaben für das Kryptowerte-Whitepaper. Die Verwechslung kommt von der MiFID II, die ihre Wertpapierdienstleistungen tatsächlich in einem Anhang I führt.
Verwandte Fakten
Gegen die genannte Quelle geprüft am 09.09.2026. Wir führen hier nur Angaben, die sich auf ein Gesetz, ein Amtsblatt, eine Veröffentlichung des BMF oder des BZSt oder auf einen eigenen, offengelegten Datensatz zurückführen lassen. Diese Seite gibt Rechtsstand wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.