2026-09-03
Read in English

GoBD einfach erklärt

GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Der Name ist sperrig, der Inhalt ist es nicht: Es geht um die Frage, ob ein Finanzamt Jahre später noch nachvollziehen kann, wie eine Zahl in Ihrer Buchhaltung zustande gekommen ist.

Die GoBD sind kein eigenes Gesetz. Sie sind ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, das auslegt, wie die bestehenden Buchführungspflichten aus der Abgabenordnung (§§ 140 bis 148 AO) und dem Handelsgesetzbuch (§ 239 HGB) bei elektronischer Buchführung anzuwenden sind. Maßgeblich ist heute die Fassung vom 11. März 2024, anzuwenden auf Besteuerungszeiträume ab dem 1. April 2024, ergänzt durch ein weiteres BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025.

Was die GoBD konkret verlangen

Im Kern stehen einige wenige Grundsätze, die jede Buchung erfüllen muss:

Nachvollziehbarkeit. Ein sachverständiger Dritter muss den Geschäftsvorfall in angemessener Zeit prüfen können, ohne dass Sie danebensitzen und erklären. Das ist der wichtigste Satz des gesamten Regelwerks, und der, an dem die meisten selbstgebauten Excel-Lösungen scheitern.

Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung, Ordnung. Jeder Geschäftsvorfall wird erfasst, korrekt bewertet, zeitnah gebucht und geordnet abgelegt.

Unveränderbarkeit. Das wird oft missverstanden. Es bedeutet nicht, dass eine Buchung nie korrigiert werden darf. Es bedeutet, dass eine Korrektur den ursprünglichen Inhalt nicht verschwinden lassen darf: Die frühere Fassung muss weiter erkennbar sein, und die Änderung muss protokolliert werden. Ein System, in dem sich ein Wert stillschweigend überschreiben lässt, verletzt diesen Grundsatz, unabhängig davon, ob jemals jemand etwas überschrieben hat.

Aufbewahrung. Hier hat sich zum 1. Januar 2025 etwas geändert, das vielen noch nicht präsent ist: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt. Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte bleiben unverändert bei zehn Jahren. Die Verkürzung gilt für Belege, deren Zehnjahresfrist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgelaufen war. Wer heute noch pauschal "alles zehn Jahre" sagt, liegt also nicht mehr richtig, und wer pauschal "alles acht Jahre" sagt, ebenfalls nicht.

Warum das bei Stablecoin-Zahlungen anders wiegt

Bei einer klassischen Banküberweisung liefert die Bank einen großen Teil der GoBD-Anforderungen unbemerkt mit: Kontoauszug, Wertstellung, Betrag in Euro, ein Beleg, den niemand selbst herstellen muss.

Bei einer Zahlung in USDC oder EURC gibt es diese Bank nicht. Was existiert, ist ein Transaktions-Hash, ein Betrag in einer Nicht-Euro-Einheit und ein Zeitstempel. Der Euro-Wert existiert nicht von selbst, er wird hergestellt: durch die Wahl einer Kursquelle zu einem bestimmten Zeitpunkt. Genau diese Herstellung ist der Punkt, an dem die Nachvollziehbarkeit entweder dokumentiert wird oder für immer verloren geht.

Hier liegt eine Ironie, die in der Diskussion oft untergeht: Die Blockchain-Transaktion selbst ist bereits unveränderbar, in einem Sinne, den kaum ein Buchhaltungssystem erreicht. Unveränderbar ist aber nur der Zahlungsvorgang. Die Buchung, die daraus abgeleitet wird, ist eine eigenständige Leistung: Bewertung, Kontenzuordnung, Umsatzsteuerlogik, Freigabe. Ob diese Buchung den GoBD genügt, entscheidet nicht die Kette, sondern das System, das die Buchung erzeugt und protokolliert.

Praktisch heißt das: Vier Angaben gehören an jede On-Chain-Buchung, und zwar dauerhaft, nicht in einer separaten Notiz.

  1. Die Transaktion selbst: Hash, Absenderadresse, Zeitpunkt.
  2. Die Kursquelle mit Zeitstempel, aus der der Euro-Wert stammt.
  3. Die angewendete Regel oder Begründung für die Kontenzuordnung.
  4. Wer die Buchung wann freigegeben hat, und was gegebenenfalls vorher anders lautete.

Fehlt eine dieser vier, ist die Buchung nach Jahren nicht mehr rekonstruierbar, und genau danach wird in einer Betriebsprüfung gefragt.

Was „GoBD-konform“ bedeutet, und was nicht

Ein Punkt, den wir aus eigenem Interesse deutlich sagen: „GoBD-konform“ ist keine Zertifizierung. Es gibt keine amtliche Stelle, die Software als GoBD-konform zertifiziert, und ein Prüfsiegel eines privaten Anbieters ist keine Zusage des Finanzamts. Was es gibt, sind Verfahrensdokumentationen und Testate von Wirtschaftsprüfern über die Ausgestaltung eines konkreten Verfahrens.

Wenn eine Software mit „GoBD-konform“ wirbt, beschreibt das im besten Fall ein Konstruktionsziel: dass das System so gebaut ist, dass es die oben genannten Grundsätze einhalten kann. Ob eine Buchhaltung tatsächlich ordnungsmäßig ist, hängt immer auch am Prozess drumherum, nicht nur am Werkzeug.

Für Stablewerk gilt genau das, ohne Beschönigung: Die Architektur ist auf diese Grundsätze hin gebaut (append-only Protokollierung, Kursquelle und Regel an jeder Buchung, protokollierte Änderungen statt stillem Überschreiben). Ein Testat eines Wirtschaftsprüfers oder eine DATEV-Partnerschaft besteht bislang nicht. Wer eine formale Zusage braucht, sollte das mit der eigenen Kanzlei und gegebenenfalls einem Wirtschaftsprüfer klären, nicht mit einem Werbeversprechen.

Häufige Fragen

Gelten die GoBD auch für kleine Unternehmen und die EÜR? Ja. Die GoBD gelten unabhängig von Größe und Rechtsform, auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner. Der Umfang der Anforderungen richtet sich nach der Komplexität des Betriebs, die Grundsätze selbst gelten für alle.

Reicht eine Excel-Tabelle? Für sich genommen in der Regel nicht, weil Excel den Grundsatz der Unveränderbarkeit nicht erfüllt: Ein Wert lässt sich überschreiben, ohne dass der frühere Stand erkennbar bleibt oder die Änderung protokolliert wird. Möglich ist Excel als Vorsystem nur dann, wenn drumherum ein dokumentiertes Verfahren die Unveränderbarkeit sicherstellt, was den Aufwand meist größer macht als die Alternative.

Wie lange müssen Belege zu Krypto-Zahlungen aufbewahrt werden? Buchungsbelege acht Jahre seit dem 1. Januar 2025, Bücher und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre. Der Transaktions-Hash allein genügt dabei nicht als Beleg; aufzubewahren ist die vollständige Dokumentation inklusive Kursquelle und Regelzuordnung.

Ist ein Blockchain-Explorer als Nachweis ausreichend? Nein, nicht allein. Ein Explorer belegt, dass eine Transaktion stattgefunden hat. Er belegt nicht, mit welchem Kurs sie bewertet, nach welcher Regel sie gebucht und von wem sie freigegeben wurde. Zudem ist ein externer Dienst, der morgen abgeschaltet werden kann, kein geeigneter Aufbewahrungsort für Unterlagen mit achtjähriger Frist.

Was passiert, wenn eine Buchung nachträglich korrigiert werden muss? Sie darf korrigiert werden. Die ursprüngliche Buchung muss dabei erkennbar bleiben, und die Korrektur muss mit Zeitpunkt und Urheber protokolliert sein. Stilles Überschreiben ist der eigentliche Verstoß, nicht die Korrektur selbst.


Dieser Beitrag ist Teil einer Glossar-Reihe zu den Begriffen, die in der Krypto-Buchhaltung ständig vorkommen: SKR03, GoBD, EXTF, Soll und Haben, Reverse Charge. Er ersetzt keine steuerliche Beratung. Die konkrete Anwendung im Einzelfall gehört in die Hand der eigenen Kanzlei.